Leistungsangebot - Erben und Vererben

Wer den Nachlass frühzeitig regelt, kann in Ruhe die bestehenden Gestaltungsspielräume für die Übertragung des Familienvermögens ausschöpfen.

Erben und Vererben

Die Nachfolgeplanung ist ein sensibles Thema und doch ist es gut zu wissen, dass die Dinge für alle Beteiligten geregelt sind. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gibt es steuerrechtlich oft einen großen Gestaltungsspielraum, mit dem Sie den Übergang Ihres Vermögens auf die nächste Generation optimieren können. Wir unterstützen Sie in Ihrer individuellen Situation mit einer umfassenden Beratung und der steuerlichen Begleitung. Wenn es zum Erbfall gekommen ist, übernehmen wir die nötige Bewertung des Nachlasses für steuerliche Zwecke und die Erbschaftsteuererklärung.

Steuerliche Beratung zum Vererben

Jetzt schon an Morgen denken und den Nachlass verantwortungsvoll regeln. Wir beraten Sie bei steuerrechtlichen Fragen:

  • Wer sollte und wie ist ein Testament zu errichten?
  • Wo sollte es hinterlegt werden?
  • Wen sollte ich zum Erben einsetzen?
  • Sollte das Vermögen unter dem Vorbehalt übertragen werden?
  • Ist ein Vermächtnis zugunsten Dritter sinnvoll?
  • Wie kann die Erbfolge gestaltet werden?
  • Welche Möglichkeiten bieten sich?

 

Steuerrechtliche Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge

Viele Menschen entscheiden sich schon zu Lebenzeiten ihr Vermögen an die Nachkommen weiterzugeben, doch wie sehen die Spielregeln aus?

  • Sollte ich eine Schenkung vornehmen?
  • Wie hoch sind die Freibeträge?
  • Wie hoch könnte die Schenkungsteuer sein?
  • Wie kann die Schenkungsteuer vermieden werden?

 

Steuerrechtliche Beratung bei Eintritt des Erbfalles

Mit dem Tode des Erblassers geht das Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. § 1922 BGB

Für die Erben gibt es einiges zu bedenken:

  • Wann benötige ich einen Erbschein?
  • Wann und wie sind Pflichtteilsansprüche zu beantragen?
  • Kann ein Erbe ausgeschlagen werden?
  • Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
  • Ist eine Erbschaftsteuererklärung bei dem Finanzamt einzureichen?
  • Müssen evtl. Verkehrswertgutachten für Objekte erstellt werden?

 

Rechtshinweis:

  • Die zivilrechtliche Beratung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Erbrecht.
  • Die steuerrechtliche Beratung erfolgt durch die Steuerberater Ulrike Fischer, Wilfried Nürnberger und Philipp Reuter.